DGFIA


DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR DAS INGENIEUR- UND ARCHITEKTURWESEN e.V. - DGFIA


Die Deutsche Gesellschaft für das Ingenieur- und Architekturwesen e.V. - DGFIA

 

setzt sich als Berufsverband aktiv für die gemeinsamen rechtlichen, beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange der Ingenieure und Architekten ein.

 

  • Interessenvertretung des Berufsstandes der Ingenieure und Architekten
  • Förderung und Stärkung der Betätigung der Ingenieure und Architekten
  • Politische Vertretung bei Bund und Ländern durch Dachverbände in Berlin und Brüssel
  • Öffentlichkeitsarbeit als Beitrag zum besseren Verständnis der Bevölkerung für die Aufgaben der Ingenieure und Architekten zum Nutzen der Allgemeinheit
  • Pflege des laufenden Erfahrungsaustausches über gemeinschaftlich interessierende Fragen
  • Zusammenarbeit mit der Europäischen Ingenieurkammer - EIK
  • Einsatz für Deregulierung und Entbürokratisierung
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen, die eine freie Berufsausübung und einen fairen      Leistungswettbewerb gewährleisten
  • Verhinderung einer Ausdehnung eines gesetzlich regulierten allgemeinen Berufsausübungsrechts für alle Ingenieure
  • Förderung eines zukunftsfähigen Schul- und Hochschulsystems und der Ausbildung junger Menschen
  • Engagement für eine Vereinfachung der gegenseitigen internationalen Anerkennung der Qualifikationen 

Achtung Bauherren

Hier finden Sie 

 

• Architekten

• Ingenieure

• Baukoordinatoren

• Bausachverständige

• Grundstückssachverständige

 

auch in Ihrer Nähe!

Vorteilspartner des DGFIA

 

www.diaa-akademie.de

 

DIAA ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in Fragen der Weiterbildung für Architekten, Ingenieure, für Bau- und Immobilien– Sachverständige



Tegernseer Baufach- und Immobiliensachverständigentage 2024

Die beliebte Tagung für unsere Mitglieder wird in diesem Jahr am 2.-4 Mai 2024 stattfinden.

Aktuelle Entwicklungen

Fachkompetente Spezialisten und Kollegen 

Erkenntnisse für die Praxis

 

Baufachtage (2./3. Mai 2024): Das Gebäudeenergiegesetz in 8 Vorträgen

Konsequenzen für Neubau, Gebäudebestand, Gebäudetechnik; graue Energie; Luftwärmepumpen schallschutztechnisch; GEG - juristische Sicht 

 

Immobiliensachverständigentage (3./4. Mai 2024): Aktuelles in 6 Vorträgen 

ImmoWertV und ImmoWertA; Landwirtschaftliche Markt- und Beleihungswertermittlung; Nießbrauch; Steuerliche Bewertung; Entschädigung im enteignungsrechtlichen Verfahren; Mietwertermittlung im preisfreien Raum 

 

Das Programm mit Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.diaa-akademie.de mit weiteren Informationen zu den Vorträgen und Referenten.

 

Unser Verband ist Trägerverband der Akademie. Für Mitglieder gilt eine ermäßigte Teilnahmegebühr.

 

Fortbildungspunkte

Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über die entsprechenden Zeitstunden.

Die Anerkennungen als Fortbildungsveranstaltungen sind beantragt

  • für die Baufachtage bei AK BW, AK NW und der Bay. Ingenieurekammer-Bau, auch die Anerkennung bei der 
  • dena ist vorgesehen
  • für die Immobiliensachverständigentage bei AK BW, AK NW und der Bay. Ingenieurekammer-Bau sowie bei der HypZert GmbH* und bei DIAZert*. 

Weitere Anerkennungen auf Anfrage.

 


Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2024

Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2024 

für Freie Architekten, Beratende Ingenieure, Ingenieur- und Planungsbüros

 

In diesem Jahr war es erneut sehr schwierig eine die verschiedenen Interessen berücksichtigende und verantwortungsvolle Anhebung der Gehälter für das Jahr 2024 zu empfehlen.

Die schon abzusehenden Schwierigkeiten am Bau sind angekommen: fast ein Drittel weniger Baugenehmigungen, der Neubau geht zurück, es gibt weniger Immobilienverkäufe, weniger Finanzierungen, Bauträger stellen Ihre bereits genehmigten Bauvorhaben zurück und bauen nicht. Die langjährig gute Baukonjunktur ist eingebrochen. 

Es sind für junge Architekten wenig Neueinstellungen in den Planungsbüros zu erwarten, die oft nicht mehr viel Spielraum haben. Keine gute Situation, die hoffentlich bald - auch mit Hilfe staatlich gelenkter Maßnahmen - überwunden werden kann. 

Die Inflationsprognose für 2023 lag lt. Ifo-Institut und EZB zwischen 5,6 - 5,8 %. Diese Inflation kann im Interesse der angestellten Mitarbeiter nicht ignoriert werden, aber aufgrund der aktuellen Lage u.E. auch nicht voll ausgeglichen werden.

Deshalb wird in diesem Jahr eine moderate Anhebung der Gehälter um 2,8% empfohlen.

In der Lohngruppe T1/K1 wurde das Gehalt dem gesetzlichen Mindestlohn angepasst.

 

Wie immer möchten wir anschließen: Diese Gehaltstarifempfehlung ist nicht verbindlich und es kann je nach Auftragslage, Bedarf und Einkünften des Planungsbüros davon abgewichen werden. 

 

 

 Hier geht es zum kostenfreien Download.

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